Allgemeine Nutzungs- und Abonnementbedingungen

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN

Zum Verständnis und zur Vereinfachung bestimmter hierin verwendeter Begriffe wird Folgendes vorab festgelegt:


„Abonnement“: bezeichnet das Abonnement eines kostenpflichtigen Abonnements, das es Arbeitgebern ermöglicht, von den von UN EXTRA auf der Plattform angebotenen Diensten zu profitieren;

„Apple“: bezeichnet je nach Wohnsitzland des Nutzers:

Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, Kalifornien, für Benutzer mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, einschließlich Puerto Rico;
Apple Canada Inc. mit Sitz in 120 Bremner Blvd., Suite 1600, Toronto ON M5J 0A8, Kanada für Benutzer in Kanada;
Apple Services LATAM LLC mit Sitz in 1 Alhambra Plaza, Ste 700 Coral Gables, Florida, für Benutzer mit Wohnsitz in Mexiko, Mittel- oder Südamerika oder einem Land oder Gebiet in der Karibik (außer Puerto Rico);
iTunes KK, mit Sitz in Roppongi Hills, 6-10-1 Roppongi, Minato-ku, Tokio 106-6140, Tokio für Benutzer mit Sitz in Japan;
Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, für andere Benutzer und insbesondere Benutzer mit Sitz in Frankreich;


„Anwendung“: bezeichnet die UN EXTRA-lizenzierte Anwendung, die im Apple App Store heruntergeladen werden kann;

„CGUA“ oder „Allgemeine Nutzungs- und Abonnementbedingungen“: bezeichnet diese Allgemeinen Nutzungs- und Abonnementbedingungen;

„Konto“: bezeichnet das persönliche Konto des Benutzers in der Anwendung, das ihm den Zugriff auf alle Anwendungsdienste ermöglicht;

„Arbeitgeberkonto“: bezeichnet das Konto, das für jeden Arbeitgeber reserviert ist, der die Plattform nutzt;

„Extra-Konto“: bezeichnet das Konto, das für jeden Extra reserviert ist, der die Plattform nutzt;

„Arbeitgeber“: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die auf der Plattform registriert ist, um mit EXTRA und/oder EXTRA PRO in Kontakt zu treten, und die ein Abonnement abgeschlossen hat;

„Extra“: bezeichnet jede natürliche Person im Alter von mindestens 16 Jahren, die die Plattform nutzt, um mit Arbeitgebern in Kontakt zu treten;

„Extra PRO“: bezeichnet jeden EXTRA, der als unabhängiger Fachmann im Status eines Selbständigen oder Einzelunternehmers tätig ist und regelmäßig im Nationalen Identifikationssystem und im Verzeichnis der Unternehmen und ihrer Arbeitgeber (SIRENE) identifiziert wird.

„Auftrag“: Bezieht sich auf die von einem Extra oder Extra PRO zugunsten des Arbeitgebers im Rahmen eines Extravertrags im Sinne der Artikel L.1242-2 und D1242-1 des Arbeitsgesetzbuchs erbrachte Leistung Artikel 14 des Landeskollektivvertrags für Hotels, Cafés und Restaurants (HCR) vom 30. April 1997 oder (nur für PRO Extras) im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags, der den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs unterliegt;

„Plattform“: bezeichnet die von UN EXTRA entwickelte technische Plattform zur Optimierung der Verbindung zwischen Arbeitgebern und Extras oder Extras PRO;

„Nutzungsregeln“: bezeichnet die Regeln für die Nutzung und die Dienste und Inhalte von Apple, wie im Abschnitt „NUTZUNGSREGELN FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND INHALTE“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apple Media-Dienste definiert, die unter der folgenden Adresse abrufbar sind:
https://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/fr/terms.html

„Dienste“: bezeichnet die von UN EXTRA auf der Anwendung angebotenen Dienste, die darauf abzielen, die Verbindung zwischen Arbeitgebern und Extras oder Arbeitgebern und PRO Extras zu optimieren;

„Website“: bezieht sich auf die Internetseite www.unextra.com, die die Anwendung und die Dienste präsentiert;

„UN EXTRA“: bezeichnet das Unternehmen UN EXTRA, eine vereinfachte Einzelaktiengesellschaft, eingetragen bei der MARSEILLE RCS unter der Nummer 848 354 056, deren Hauptsitz sich in 1163 Chemin de la Vallée ZI SAINT MITRE, 13400 AUBAGNE befindet;

„Benutzer“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die die Anwendung nutzt;
ARTIKEL 2 – ANWENDUNGSBEREICH DER LIZENZ

2.1. Der Zweck dieser Allgemeinen Nutzungs- und Abonnementbedingungen besteht darin, die Bedingungen zu definieren, unter denen das Unternehmen UN EXTRA dem Benutzer eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Anwendung auf jedem Apple-Markenprodukt gewährt, das es besitzt oder kontrolliert, unter den Bedingungen in den Nutzungsbedingungen festgelegt.

Der Nutzer erkennt an, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mit Apple, sondern mit der Firma UN EXTRA geschlossen werden, die allein für die lizenzierte Anwendung und deren Inhalte verantwortlich ist.

Diese Lizenz wird dem Nutzer vorbehaltlich seiner vorherigen Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt.

UN EXTRA behält sich alle Rechte an der Anwendung vor, die dem Nutzer im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden.

2.2. Die UN EXTRA-Anwendung ist eine technische Plattform, deren Zweck darin besteht, Extras und Arbeitgeber miteinander zu verbinden, um Folgendes zu erreichen:

ein Arbeitsvertrag und insbesondere ein Sondervertrag im Sinne der Artikel L.1242-2 und D1242-1 des Arbeitsgesetzbuches und Artikel 14 des Nationalen Tarifvertrags für Hotels, Cafés und Restaurants (UNHCR) vom 30. April 1997 .

ODER (nur für PRO-Extras)

eines Dienstleistungsvertrages unterliegen ausschließlich den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.

2.3. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Inhalte, Dokumente oder Dienste, die über die lizenzierte Anwendung zugänglich sind oder erworben werden, sowie für von UN EXTRA bereitgestellte Updates, die die ursprüngliche lizenzierte Anwendung ersetzen und vervollständigen würden, sofern das Update nicht mitgeliefert wird durch eine Aktualisierung des CGUA.

2.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Datenschutzerklärung ergänzt.

2.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenso wie die Datenschutzrichtlinie jederzeit über die Anwendung zugänglich und haben gegebenenfalls Vorrang vor jeder anderen Version oder jedem anderen widersprüchlichen Dokument.

2.6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden, insbesondere zur Anpassung an gesetzliche und regulatorische Entwicklungen und/oder aufgrund von Änderungen an den Funktionalitäten der über die Anwendung angebotenen Dienste.

Es wird außerdem klargestellt, dass UN EXTRA jederzeit das Recht hat, die Merkmale und Funktionalitäten der Anwendung zu ändern, wobei der Benutzer über diese Entwicklungen durch einfache Veröffentlichung oder auf andere Weise, als UN EXTRA es erwägt, informiert wird es angemessen.

 

ARTIKEL 3 – ZUGANGS- UND REGISTRIERUNGSBEDINGUNGEN

3.1 – Herunterladen der Anwendung

Die Anwendung kann kostenlos von Google Play für kompatible Android®-Geräte heruntergeladen werden.

3.2 – Registrierung des EXTRA

Die Registrierung zur Erstellung eines Extra-Kontos ist ausschließlich auf vertragsfähige Personen im Alter von mindestens 16 Jahren beschränkt.

Die Registrierung eines Extras ist kostenlos und erfolgt direkt über die Anwendung.

Bei der Registrierung muss der Extra Folgendes angeben:

Sein Vorname
Ihr Name
Seine E-Mail-Adresse
Sein Geschlecht
Seine Telefonnummer
Sein Geburtsdatum
Seine Postanschrift
Seine Sozialversicherungsnummer
Sein Tätigkeitsbereich
Gesuchte Positionen
Seine Verfügbarkeit

Es wird darauf hingewiesen, dass Extra dieses Passwort jederzeit ändern kann.

L'Extra verpflichtet sich, vollständige, genaue, wahrheitsgetreue und ehrliche Informationen bereitzustellen und diese auf dem neuesten Stand zu halten.

UN EXTRA übt keine a priori Kontrolle über die von Extra auf seinem Konto bereitgestellten Informationen aus.

3.3. Erstellen eines EXTRA PRO-Kontos

Der Extra kann sich nach der Registrierung oder jederzeit als Extra PRO registrieren, indem er die folgenden zusätzlichen Informationen bereitstellt:

Ihre SIRET-Nummer
Ihre Bankdaten (IBAN)

Um die den Inhabern eines Extra PRO-Kontos vorbehaltenen Dienste der Anwendung zu nutzen und insbesondere einen Dienstleistungsvertrag mit einem Arbeitgeber abzuschließen, muss der EXTRA PRO unbedingt:

den Status eines unabhängigen Fachmanns im Rahmen des Status eines Selbständigen oder Einzelunternehmers haben und regelmäßig im Nationalen Identifikationssystem und im Verzeichnis der Unternehmen und ihrer Arbeitgeber (SIRENE) identifiziert werden.

Ihre Aktivitäten außerhalb der Plattform durchführen, die in keinem Fall ihre einzige oder Haupteinnahmequelle darstellen können;

Über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die die mit seinen Aktivitäten auf der Plattform verbundenen Risiken abdeckt, und muss in der Lage sein, dies dem Unternehmen UN EXTRA auf einfache Anfrage nachzuweisen;

3.4. Registrierung eines Arbeitgebers

Die Registrierung zur Erstellung eines „Arbeitgeber“-Kontos ist ausschließlich natürlichen Personen im Alter von mindestens 18 Jahren oder juristischen Personen vorbehalten, die regelmäßig im Handelsregister oder bei der Handwerkskammer eingetragen sind. Handwerkskunst.

Für den Zugriff auf die in der Anwendung angebotenen Dienste muss der Arbeitgeber direkt über die Anwendung ein kostenpflichtiges Abonnement abonnieren.

Der Arbeitgeber behält den Zugriff auf die Dienste während der gesamten Laufzeit des Abonnements aufrecht.

Bei der Anmeldung muss der regelmäßig im Handelsregister oder bei der Handwerkskammer eingetragene gewerbliche Arbeitgeber Folgendes angeben:

Sein Tätigkeitsbereich
Sein Firmenname
Sein Firmenname
Vor- und Nachname bzw. Name des gesetzlichen Vertreters
Sein Hauptsitz
Seine E-Mail-Adresse
Seine Telefonnummer
Sein Passwort
Ihre Bankdaten (IBAN)

Der private Arbeitgeber muss folgende Angaben machen:

Sein Vor- und Nachname
Seine Postanschrift
Seine E-Mail-Adresse
Seine Telefonnummer
Sein Passwort
Ihre Bankdaten (IBAN)

Es wird festgelegt, dass der Arbeitgeber dieses Passwort jederzeit ändern kann.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, vollständige, genaue, wahrheitsgetreue und ehrliche Informationen bereitzustellen und diese auf dem neuesten Stand zu halten.

UN EXTRA übt keine a priori Kontrolle über die von einem Arbeitgeber auf seinem Konto bereitgestellten Informationen aus.


ARTIKEL 4 – DIENSTLEISTUNGEN UND FUNKTIONEN

4.1. Dienste, die für Benutzer zugänglich sind, die kein Konto haben

Benutzer, die kein Konto haben, haben keinen Zugriff auf die Anwendungsdienste.


4.2. Für Extras zugängliche Dienste

Jeder Extra mit einem Konto kann auf die folgenden Dienste zugreifen, die dazu dienen, seine Verbindung zu einem Arbeitgeber zu fördern, und insbesondere:

Vervollständigen Sie Ihr Konto und fügen Sie Ihren Personalausweis, Ihren Lebenslauf und Ihre Diplome hinzu.
Zugriff auf das Verzeichnis der im Antrag registrierten Arbeitgeber;
Greifen Sie auf eine interaktive Karte zu, auf der Einträge in der Nähe angezeigt werden.
Seien Sie benachrichtigt, wenn Ankündigungen zu Ihrem Tätigkeitsbereich und Ihrem geografischen Sektor veröffentlicht werden.
Kontaktieren Sie Arbeitgeber, die in der Anwendung registriert sind, über private Nachrichten, die über die Anwendung zugänglich sind.
Auf von Arbeitgebern veröffentlichte Anzeigen reagieren;
Greifen Sie auf Ihren Kalender zu, in dem alle bestätigten Missionen angezeigt werden, die auf die Validierung durch einen Arbeitgeber warten

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Bewerbung kein Werkvertrag abgeschlossen werden kann.

Mit Ausnahme von Missionen, die von PRO Extras durchgeführt werden, MUSS DER ABSCHLUSS EINES AUFTRAGS, DER DURCH DIE BEWERBUNG VALIDIERT WIRD, UNBEDINGT DIE UNTERZEICHNUNG EINES ARBEITSVERTRAGS ZWISCHEN DEM ARBEITGEBER UND DEM EXTRA UND INSBESONDERE EINES EXTRAVERTRAGS IM SINNE DER ARTIKEL L VORAUSGEHEN .1242-2 UND D1242-1 DES ARBEITSGESETZES UND ARTIKEL 14 DES NATIONALEN KOLLEKTIVVERTRAGS FÜR HOTELS, CAFES, RESTAURANTS (HCR) VOM 30. APRIL 1997.


4.3. Für PRO Extras zugängliche Dienste

Zusätzlich zu den in Artikel 4.2 aufgeführten Dienstleistungen. Der Extra PRO kann:

Ein Missionsangebot annehmen und damit einen Dienstleistungsvertrag abschließen, in dem er sich verpflichtet, die Mission zu den in der Ankündigung beschriebenen Bedingungen, insbesondere finanziellen, durchzuführen;
Vom Arbeitgeber am Ende seiner Mission bezahlt werden;
Erstellen Sie Rechnungen für durchgeführte Missionen.


4.4. Dienste, die Arbeitgebern zugänglich sind, die ein Abonnement abgeschlossen haben

Jeder Arbeitgeber, der über ein Konto verfügt und ein gültiges Abonnement abgeschlossen hat, kann auf die folgenden Dienste zugreifen, die dazu dienen, seine Verbindung zu einem Extra oder Extra PRO zu fördern, insbesondere:

Zugriff auf die Datenbank der in der Anwendung registrierten Extras und PRO-Extras;
Geolokalisierte Werbung in der Anwendung veröffentlichen;
Zugriff auf ein Nachrichtenprotokoll, das es ihm ermöglicht, direkt von der Anwendung aus über private Nachrichten mit Statisten zu kommunizieren, die auf veröffentlichte Missionsangebote geantwortet oder ihn spontan kontaktiert haben;
Bestätigen Sie ein Missionsangebot, das von einem Extra oder Extra PRO angenommen wurde;
Personalisieren und bearbeiten Sie einen zusätzlichen Arbeitsvertragsentwurf für jede von einem Extra bestätigte Mission.
Verfügen Sie über ein Zahlungsprotokoll, das es Ihnen ermöglicht, am Ende der Mission direkt mit der Bezahlung der Mission fortzufahren, die von einem Extra-PRO durchgeführt wird.
Schlagen Sie am Ende der zuvor vereinbarten Mission ein neues Missionsangebot vor;

Es wird festgelegt, dass die Anzahl der monatlich von einem Arbeitgeber veröffentlichten Anzeigen von der von diesem Arbeitgeber abgeschlossenen Abonnementformel abhängt.

UN EXTRA übt keine a priori Kontrolle über die von Arbeitgebern veröffentlichten Anzeigen aus.


ARTIKEL 5 – ABONNEMENT

5.1. Dauer und Preise

Der Arbeitgeber, der von den Diensten der Anwendung profitieren möchte, muss direkt über die Anwendung ein Abonnement zu dem geltenden Tarif gemäß der zum Zeitpunkt des Abonnements gewählten Formel abonnieren.

Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern (TTC). Es gilt die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.

Die Laufzeit des Abonnements beträgt EINEN (1) Monat ohne Verpflichtung.

Es wird dann zu den gleichen Bedingungen durch stillschweigende Vereinbarung für aufeinanderfolgende Zeiträume von EINEM (1) Monat verlängert, bis es im Abschnitt „Benutzerkontoeinstellungen verwalten“ gekündigt wird.

5.2. Zahlungsbedingungen

Als Gegenleistung für die gewährte Benutzerlizenz verpflichtet sich der Arbeitgeber, für die Dauer des Abonnements eine monatliche Gebühr in der zum Zeitpunkt des Abonnements geltenden Rate zu zahlen.

Die Gebühr ist in voller Höhe in bar zu zahlen, wenn Sie das Abonnement über In-App-Käufe abonnieren.

Der Arbeitgeber muss sein Konto vor jedem In-App-Kauf authentifizieren, indem er sein Passwort eingibt oder Touch ID oder Face ID verwendet.

Eine Rechnung wird elektronisch erstellt und ist im Antrag verfügbar.


5.3. Zahlungsverzögerungen und Zwischenfälle

Im Falle einer Zahlungsverzögerung oder eines Zahlungsvorfalls kann UN EXTRA den Zugriff auf die Anwendung automatisch sperren und die Bestimmungen der Kündigungsklausel gemäß Artikel 5.5 in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus werden für den gesamten oder einen Teil eines am Fälligkeitstag fälligen Betrags üblicherweise Zinsen zugunsten von UN EXTRA in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes erhöht um 10 Punkte erhoben, unbeschadet aller anderen Maßnahmen, zu denen UN EXTRA berechtigt wäre. in dieser Eigenschaft gegen den Arbeitgeber vorgehen

5.4. Entwicklung der Preiskonditionen

Die monatlichen Gebührensätze können sich ändern.

Im Falle einer Preiserhöhung wird UN EXTRA den Arbeitgeber auf beliebige Weise mindestens EINEN (1) Monat vor Inkrafttreten informieren.

Erfolgt keine Kündigung des Abonnements, wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber die genannten neuen Bedingungen akzeptiert hat.

5.5. Rückzug

Da der Arbeitgeber nicht als Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes handelt, steht ihm kein Widerrufsrecht zu.

5.6. Auflösung

Bitte beachten Sie, dass der Arbeitgeber sein Abonnement jederzeit über den Antrag kündigen kann, mindestens 24 Stunden vor Ende des laufenden Monats.

Der laufende Monat wird komplett abgerechnet.

Um mehr über die Kündigung des Abonnements zu erfahren, wird der Benutzer gebeten, die folgende Seite zu konsultieren: https://support.apple.com/HT202039

Jede Partei hat außerdem das Recht, das Abonnement einseitig und jederzeit zwischen ihnen zu kündigen, wenn die andere Partei eine der ihr auferlegten Verpflichtungen schwerwiegend verletzt, nachdem sie schriftlich eine formelle Mitteilung verschickt hat die seit mehr als FÜNFZEHN (15) Tagen erfolglos blieb.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Schuldner einer Zahlungsverpflichtung im Rahmen dieser Bedingungen durch die alleinige Berechtigung der Verpflichtung gemäß den Bestimmungen des Artikels 1344 des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtswirksam benachrichtigt wird.

In jedem Fall kann der Geschädigte unbeschadet der Anwendung der in Artikel 5.3 vorgesehenen Strafen rechtliche Schritte auf Schadensersatz einleiten.

ARTIKEL 6 – PFLICHTEN DES BENUTZERS
6.1. Allgemeine Pflichten der Benutzer
Jeder Benutzer, Extra, Extra PRO oder Arbeitgeber:
Ist verpflichtet, diese CGUA und die Vertraulichkeitsrichtlinie vor jeder Registrierung zu lesen, was eine uneingeschränkte oder vorbehaltlose Annahme darstellt;

Ist allein verantwortlich für die Beziehungen, die er möglicherweise mit anderen Benutzern aufbaut, und für die Informationen, die er im Rahmen dieser Verbindung möglicherweise übermittelt;

Ist allein verantwortlich für die Informationen und Inhalte, die es in der Anwendung veröffentlicht, und stellt insbesondere sicher, dass die Informationen und Inhalte, die es in der Anwendung veröffentlicht:

Respektieren Sie diese CGUA,
Die geltenden Vorschriften einhalten,
Verletzen Sie nicht die Rechte Dritter, wie z. B. die Inhalte:
verleumderischer, beleidigender, verleumderischer, bedrohlicher, belästigender Art,
obszöner, sexueller oder pornografischer Natur,
gewalttätiger Natur sind, zu Hass oder Gewalt aufstacheln, verunglimpfen oder diskriminieren, aus welchem Grund auch immer und insbesondere aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Geschlechts, des Alters oder der sexuellen Identität,
die andere Benutzer schockieren oder verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten,
Ermutigung zu potenziell gefährlichem oder rücksichtslosem Verhalten, das insbesondere dazu führen könnte, dass die körperliche oder moralische Unversehrtheit gefährdet wird oder das Leben anderer gefährdet wird, und ganz allgemein, das möglicherweise eine Gefahr oder Bedrohung für andere darstellt,
die Förderung rechtswidrigen Verhaltens, insbesondere solchen, die als Straftat angesehen werden können,
Förderung des Konsums, Besitzes und Angebots von Drogen und Betäubungsmitteln aller Art sowie aller Produkte, die zur Sucht oder Abhängigkeit führen können, insbesondere Alkohol und Tabak,
Förderung von Glücksspielen oder Geldspielen oder der Nutzung kostenpflichtiger Dienste,
mit dem Ziel, andere Benutzer für kommerzielle Zwecke anzuwerben oder allgemeiner, um direkt oder indirekt einen finanziellen Austausch zu provozieren,
lügen oder täuschen,
Und ganz allgemein Inhalte illegaler oder rechtswidriger Natur.
ist allein für die Nutzung der Anwendung verantwortlich;

erkennt an, dass es nicht in einem untergeordneten Verhältnis zum Unternehmen UN EXTRA steht und in keiner Weise die Anwendung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs zu seinen Gunsten beanspruchen kann;

Es ist verboten, die Plattform als Mittel zur Umgehung der Bestimmungen des Artikels L.8221-1 des Arbeitsgesetzbuches zu nutzen, der die völlige oder teilweise verdeckte Arbeit verbietet;

Jeder Benutzer, Extra, Extra PRO oder Arbeitgeber verpflichtet sich:
Die üblichen Regeln der Höflichkeit und Höflichkeit im Umgang mit anderen Benutzern zu respektieren;

Um die Nutzungsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Apple Media-Dienste zu respektieren,

Diese CGUA zu respektieren;

Den Inhalt der Anwendung nicht zu kopieren, zu reproduzieren, zu verbreiten, zu übertragen oder auszustrahlen, mit welchen Mitteln auch immer;

Keinen Teil der Anwendung zu modifizieren oder zu verändern und nicht zu versuchen, die Funktionalität der Anwendung zu umgehen, zu deaktivieren oder in irgendeiner Weise zu stören;

Keine Art von Robotern, Viren, Würmern, Trojanern oder anderen Codes oder Anweisungen zu verwenden, die geeignet sind, die Anwendung, Kommunikation oder Protokolle zu verzerren, zu löschen, zu verändern, zu emulieren oder zu disassemblieren;

Keine unaufgeforderten Mitteilungen oder Mitteilungen zu versenden, die nicht durch geltende Gesetze genehmigt sind, oder die Anwendung für Phishing, Pharming oder Identitätsdiebstahl zu nutzen oder eine Zugehörigkeit zu einer anderen natürlichen oder juristischen Person falsch darzustellen;

Die Verfügbarkeit der Anwendung nicht zu verändern oder zu versuchen, sie zu verändern;

Keine automatisierten Systeme zu verwenden oder zu starten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Roboter oder Offline-Lesegeräte, die auf die Anwendung zugreifen;

Sich alle Mühe zu geben, ihre Identifikations- und Verbindungscodes geheim zu halten;

Nicht mehrere Konten zu erstellen;

Ihr Konto nicht an Dritte zu übertragen;

UN EXTRA im Falle einer betrügerischen Nutzung seines Kontos unverzüglich zu benachrichtigen;
Die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen kann zur Sperrung oder sogar zur Löschung des Kontos führen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die UN EXTRA zu fordern hat.

6.2. Spezifische Pflichten für Extras (ausgenommen Extra PRO)

Zusätzlich zu den in Artikel 6.1 genannten Verpflichtungen verpflichtet sich der Extra, der nicht den Status Extra PRO hat:

mit der Regularisierung eines Arbeitsvertrags fortzufahren, bevor eine durch die Bewerbung angenommene Mission ausgeführt wird,

seine Verpflichtungen und Pflichten aus dem genannten Vertrag einzuhalten.

6.3. Spezifische Pflichten für PRO Extras

Zusätzlich zu den in Artikel 6.1 genannten Verpflichtungen verpflichtet sich Extra PRO:

Den durch die Bewerbung angenommenen Auftrag außerhalb seiner anderen beruflichen Aktivitäten und unter seiner alleinigen und vollständigen Verantwortung ausführen;

Führen Sie den angenommenen Auftrag in Übereinstimmung mit den geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -empfehlungen durch, wobei klargestellt wird, dass die Einhaltung dieser Verpflichtung eine Ergebnisverpflichtung darstellt;

Über die notwendige Ausrüstung verfügen, um die angenommene Mission auszuführen;

Respektieren Sie bei der Durchführung des Auftrags die Gepflogenheiten und Regeln Ihres Berufsstandes;

Halten Sie alle angenommenen Missionen ein und seien Sie pünktlich.

Außer in Fällen höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 kann jede Stornierung oder Abwesenheit von Extra PRO zu einer Bestrafung seiner Auflistung auf der Plattform führen und die Aussetzung oder sogar dauerhafte Löschung seines Kontos rechtfertigen;

Reichen Sie das Sternebewertungs- und Bewertungssystem ein und akzeptieren Sie es. Der Extra PRO bestätigt, dass er darüber informiert wurde:

Dass der Arbeitgeber nach jeder Mission von der Plattform aufgefordert wird, eine Bewertung und einen Kommentar abzugeben;
Dass die Durchschnittsnote für Arbeitgeber sichtbar ist;
Dass der Kommentar nur für die Firma UN EXTRA sichtbar ist

Informieren Sie UN EXTRA unverzüglich über alle Streitigkeiten oder Schwierigkeiten, auf die es bei der Ausführung seiner Aufgaben oder in seinen Beziehungen zu Arbeitgebern stoßen könnte.

IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR DIE ORDNUNGSGEMÄSSE ERFÜLLUNG ALLER FORMALITÄTEN, INSBESONDERE VERWALTUNGS-, STEUER- UND/ODER SOZIALER FORFORMALITÄTEN, SOWIE FÜR ALLE ZAHLUNGEN VON BEITRÄGEN, STEUERN ODER STEUERN JEGLICHER ART, DIE FÜR SIE VERANTWORTLICH SIND, SOFERN ZUTREFFEND, IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN .

DIE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS UN EXTRA KANN IN KEINEM UMSTÄNDE AUS DIESER URSACHE BEZOGEN WERDEN.


6.4. Besondere Pflichten für Arbeitgeber

Zusätzlich zu den in Artikel 6.1 genannten Verpflichtungen. Jeder Arbeitgeber:

Erklärt, dass er als unabhängiger Fachmann handelt;

verpflichtet sich, nur seriöse und hinreichend präzise Ankündigungen und Missionsangebote anzubieten, um die Benutzer nicht irrezuführen;

Verpflichtet sich, einen Arbeitsvertrag zu regeln, bevor eine Mission von einem Extra durchgeführt wird, der nicht über den Extra PRO-Status verfügt;

Für die Gültigkeit und den Inhalt des Arbeitsvertrags, den er mit dem Extra unterzeichnet, trägt allein der Arbeitgeber die Verantwortung.

Gemäß den geltenden Vorschriften und insbesondere Artikel 54 des Gesetzes Nr. 71-1130 vom 31. Dezember 1971 führt UN EXTRA keine rechtlichen Beratungs- und/oder Ausarbeitungstätigkeiten durch und bietet lediglich einen automatisierten Bearbeitungs- und Anpassungsdienst für einen Vertrag an Vorlage.

UN EXTRA übernimmt daher keine Gewähr für den Inhalt, die Konformität und die Wirksamkeit der von der Plattform erstellten Verträge, die nicht jede spezifische Situation berücksichtigen können.

Der Arbeitgeber wird gebeten, die Konformität jedes Vertrags vor der Unterzeichnung zu überprüfen, indem er sich gegebenenfalls an einen Anwalt oder eine andere gesetzlich zur Rechtsberatung befugte Person wendet.

verpflichtet sich, eine Mission nicht abzusagen, außer in Fällen höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuchs;

Verpflichtet sich, das Extra oder Extra PRO am Ende jeder Mission zu zahlen;

Reichen Sie das Sternebewertungs- und Bewertungssystem ein und akzeptieren Sie es. Der Arbeitgeber bestätigt, dass er darüber informiert wurde:

Dass der Extra PRO nach jeder Mission von der Plattform aufgefordert wird, eine Bewertung und einen Kommentar abzugeben;
Dass der Durchschnitt der Noten für die Extras sichtbar ist
Dass der Kommentar nur für die Firma UN EXTRA sichtbar ist

IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR FORMALITÄTEN, EINSCHLIESSLICH VERWALTUNGS-, STEUER- UND/ODER SOZIALFORMALITÄTEN, SOWIE FÜR ALLE ZAHLUNGEN VON BEITRÄGEN, STEUERN ODER STEUERN JEGLICHER ART, DIE FÜR SIE VERANTWORTLICH SIND, GEGEBENENFALLS, IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN.

Die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen kann zur Sperrung oder sogar zur Löschung des Kontos führen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die UN EXTRA zu fordern hat.

6.5. Provision (nur für von Extra PRO durchgeführte Missionen)

Vor jedem Einsatz müssen der Extra PRO und der Arbeitgeber jeweils den Beginn des Einsatzes bestätigen.

Am Ende einer von einem Extra PRO durchgeführten Mission wird eine Rechnung erstellt und vom Extra PRO direkt über die Plattform ausgestellt

Die Verbindung zwischen einem Extra PRO und einem Arbeitgeber über die Plattform führt zur Zahlung einer Provision durch den EXTRA PRO in Höhe von XX % ohne Steuern in Höhe des Betrags ohne Steuern für jede über die Plattform angenommene und durchgeführte Mission.

Die Zahlungsbedingungen für diese Provision, die direkt von dem an Extra PRO zu zahlenden Betrag abgezogen wird, sind wie folgt:

Am Ende der Mission wird der volle Betrag der Dienstleistung inklusive Provision und Steuern auf die ausgelagerte Zahlungslösung übertragen;

Die Outsourcing-Zahlungslösung führt dann die Aufteilung zwischen dem Betrag der Dienstleistung inklusive Steuern, der direkt an Extra PRO gezahlt wird, und dem Betrag der Provision inklusive Steuern durch, der direkt an UN EXTRA gezahlt wird


ARTIKEL 7 – ZUSÄTZLICHE VERPFLICHTUNG DES UNTERNEHMENS

Das Unternehmen UN EXTRA übernimmt:

sich nach besten Kräften zu bemühen, das ordnungsgemäße Funktionieren der auf der Anwendung angebotenen Dienste sicherzustellen und die Integrität, Sicherheit und Vertraulichkeit des Zugangs zur Plattform zu wahren, wobei diese Verpflichtung eine einfache Mittelverpflichtung und in keiner Weise ein Ergebnisfall darstellt;

sein Bestes zu tun, um die Bereitstellung von Wartungs- und Supportdiensten sicherzustellen;

UN EXTRA kann nicht garantieren, dass die Anwendung immer ohne Unterbrechung, Verzögerung oder Fehler funktioniert und übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Reihe von Faktoren die Qualität der Kommunikation und die Nutzung der Anwendung beeinflussen und zum Ausfall der Kommunikation führen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: das lokale Netzwerk des Benutzers, seine Firewall, sein Internetdienstanbieter , das genutzte öffentliche Internetnetz, das öffentliche Telefonnetz und dessen Stromversorgung.

Darüber hinaus kann UN EXTRA den Dienst aus betrieblichen Gründen, wegen Wartungsarbeiten oder im Notfall unterbrechen.


ARTIKEL 8 – VERANTWORTLICHKEITEN
8.1. Verantwortung des Benutzers
BITTE BEACHTEN SIE, DASS DER BENUTZER ALLEIN FÜR DIE INFORMATIONEN VERANTWORTLICH IST, DIE ER ÜBER DIE ANWENDUNG ÜBERMITTELT ODER EMPFANGET, UND FÜR ALLE AKTIVITÄTEN, DIE AUS ODER ÜBER DIE ANWENDUNG DURCHGEFÜHRT WERDEN.

Bitte beachten Sie, dass UN EXTRA keine a priori Kontrolle über die von Benutzern über die Anwendung veröffentlichten Informationen und Nachrichten ausübt.

Der Nutzer ist allein verantwortlich für Schäden jeglicher Art, ob materiell oder immateriell, direkt oder indirekt, die UN EXTRA oder Dritten durch die rechtswidrige Nutzung der Anwendung und/oder die Verletzung einer daraus entstehenden Pflicht entstehen aus diesen CGUA.

Der Nutzer verzichtet auf das Recht, im Rahmen von Klagen, die ein Dritter gegen ihn wegen der rechtswidrigen Nutzung oder Verwertung der Anwendung oder der Verletzung einer ihrer Verpflichtungen aus diesen CGUA einleitet, jeglichen Rückgriff gegen UN EXTRA geltend zu machen.

Der Nutzer verzichtet insbesondere auf jegliche Regressansprüche gegen UN EXTRA aufgrund einer möglichen Verletzung seines Rechts auf Bild, seiner Ehre, seines Rufs oder der Privatsphäre seines Privatlebens, die durch die Verbreitung oder Offenlegung von ihn betreffenden Informationen verursacht werden könnte.

8.2. Haftungsbeschränkung der Firma UN EXTRA

DIE ROLLE EINES EXTRAS BESCHRÄNKT SICH AUSSCHLIESSLICH AUF DIE BEREITSTELLUNG TECHNISCHER MITTEL ZUR FÖRDERUNG DER VERBINDUNG ZWISCHEN EXTRAS UND ARBEITGEBERN.

UN EXTRA ist weder eine Zeitarbeitsfirma, noch eine Personalagentur, noch eine Ausbildungsorganisation, noch eine Vertretung von Fachleuten aus der Hotel- und Gaststättenbranche oder Nachtarbeitgebern.

UN EXTRA kann nicht auch als Agent oder Mandat eines Benutzers betrachtet werden.

EIN EXTRA IST NUR EINE DRITTE PARTEI DES WERKVERTRAGS ODER DES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGS, DER ZWISCHEN EINEM EXTRA / EXTRA PRO UND EINEM ARBEITGEBER ABGESCHLOSSEN WERDEN KANN.

Folglich kann UN EXTRA weder direkt noch indirekt, aus welchem Grund auch immer, eine Garantie übernehmen oder haftbar gemacht werden, und zwar aus folgenden Gründen:

Die Beschreibung der von Arbeitgebern veröffentlichten Anzeigen;

Der Abschluss, die Ausführung und/oder die Beendigung des Arbeitsvertrags zwischen einem Extra und einem Arbeitgeber

Der Abschluss, die Ausführung und/oder die Beendigung des Dienstleistungsvertrags zwischen einem Extra PRO und einem Arbeitgeber;

Jede Transaktion, die voraussichtlich zwischen einem Extra oder Extra PRO und einem Arbeitgeber abgeschlossen wird;

Jeder Streit zwischen einem Extra oder Extra PRO und einem Arbeitgeber;


Hinsichtlich des Zugangs zu den Diensten und der Anwendung ist UN EXTRA lediglich an eine Mittelverpflichtung gebunden und weist insbesondere darauf hin, dass es sich das Recht vorbehält, seine Dienste aus Wartungsgründen zu unterbrechen.

UN EXTRA kann daher nicht für Unterbrechungen der Dienste oder Schäden im Zusammenhang mit Folgendem haftbar gemacht werden:

auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder auf ein äußeres Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von UN EXTRA liegt;

eine Unterbrechung der Stromversorgung oder der Übertragungsleitungen aufgrund öffentlicher oder privater Betreiber;

anormale oder betrügerische Nutzung durch den Benutzer oder Dritte, die aus Sicherheitsgründen eine Einstellung der Dienste erfordert;

auf eine Fehlfunktion der Ausrüstung oder Missbrauch der Plattform durch den Benutzer;

auf das Eindringen oder die betrügerische Aufrechterhaltung des Systems durch Dritte oder auf die unerlaubte Entnahme von Daten, trotz der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß den aktuellen technischen Daten, wobei AN EXTRA lediglich eine Verpflichtungseinrichtung im Hinblick auf bekannte Sicherheitstechniken unterstützt;

der Betrieb des Internet-Netzwerks oder von Telefon- oder Kabel-Internetzugangsnetzen;

Es wird außerdem klargestellt, dass das Verbindungsterminal zur Anwendung in der alleinigen Verantwortung des Benutzers liegt, der dazu eingeladen wird:

Ergreifen Sie alle geeigneten Maßnahmen, um Ihre Geräte und Ihre eigenen Daten vor der Gefahr viraler Angriffe über das Internet zu schützen.

Stellen Sie sicher, dass Sie über eine sichere E-Mail-Adresse verfügen.

UN EXTRA kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden für:

Im Falle der Nichterfüllung aller oder eines Teils seiner Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder eines externen Ereignisses, das außerhalb der Kontrolle von UN EXTRA liegt;

Im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus diesem CGUA und/oder den geltenden Gesetzen und Vorschriften durch den Nutzer.

UN EXTRA kann in keinem Fall für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die einem Benutzer entstehen, wie z. B. entgangener Gewinn, entgangener Verdienst, Verlust von Kunden, Schädigung des Markenimages usw.

Der Nutzer erkennt an, dass er über die Auswirkungen dieser Klausel hinsichtlich der Haftung von UN EXTRA vollständig informiert ist.

ARTIKEL 9 – INFORMATIONEN ÜBER APPLE

Der Nutzer erkennt an und erklärt, dass dieser Vertrag ausschließlich zwischen ihm und der Firma UN EXTRA geschlossen wird und in keiner Weise mit Apple, das nicht für die Anwendung oder deren Inhalte verantwortlich ist.

Er präzisierte weiter:

Dass Apple keinerlei Verpflichtung hat, Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf die Anwendung bereitzustellen;

Wenn die Anwendung einer geltenden Garantie nicht entspricht, kann der Benutzer Apple informieren, das mit Ausnahme der Rückerstattung des möglichen Kaufpreises der Anwendung jede andere Garantie oder Verpflichtung jeglicher Art in Bezug auf die Anwendung ablehnt;

Dass es nicht in der Verantwortung von Apple liegt, Beschwerden des Benutzers oder Dritter bezüglich der Anwendung oder des Besitzes und/oder der Nutzung der Anwendung zu bearbeiten, und insbesondere:

Haftungsklagen wegen fehlerhafter Produkte;
etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Anwendung gegenüber geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen;
Ansprüche, die sich aus Verbraucherschutz-, Datenschutz- oder anderen ähnlichen Gesetzen ergeben.

Dass Apple nicht für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung oder Zahlung von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung der geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten verantwortlich ist, die durch die Anwendung und/oder den Besitz oder die Nutzung der Anwendung durch den Benutzer verursacht werden;

Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Anwendung alle geltenden Bestimmungen Dritter zu respektieren.

Apple und seine Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieser Vereinbarung, und durch die Annahme dieser Vereinbarung gewährt der Benutzer Apple das Recht (wobei davon ausgegangen wird, dass der Benutzer es akzeptiert hat), die Bestimmungen dieser Vereinbarung gegenüber dem Benutzer als Drittpartei durchzusetzen. Begünstigter dieser Vereinbarung Vertrag.

Der Nutzer erklärt und bescheinigt hiermit:
sich nicht in einem Land aufhält, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder von der US-Regierung als Land bezeichnet wird, das den Terrorismus unterstützt;
und steht nicht auf einer Liste eingeschränkter oder verbotener Parteien der US-Regierung.

ARTIKEL 10 – GEISTIGES EIGENTUM

10.1. Diese CGUA übertragen dem Nutzer keine geistigen Eigentumsrechte an der französischen Marke Nr. 4525075 UN EXTRA® und dem Namen UN EXTRA oder an der Plattform und ihrem Inhalt, die das gesamte und ausschließliche Eigentum von UN EXTRA bleiben.

Die Bereitstellung der Plattform kann nicht als Übertragung eines geistigen Eigentumsrechts im Sinne des Gesetzes über geistiges Eigentum zugunsten des Nutzers betrachtet werden, sondern als Lizenz zur Nutzung der Anwendung.

Diese nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Plattform schließt Folgendes offiziell aus:
Die Plattform ganz oder teilweise auf beliebige Weise und in jeglicher Form dauerhaft oder vorübergehend zu reproduzieren;
um die Plattform zu übersetzen, anzupassen, zu arrangieren oder zu modifizieren;
eine Kopie der gesamten oder eines Teils der Plattform anzufertigen;
die Plattform ganz oder teilweise zu modifizieren, insbesondere durch Dekompilierung, Änderung, Anpassung, insbesondere durch Übersetzung, Anordnung und allgemeiner Modifizierung;

Jede andere Verwendung stellt voraussichtlich eine Fälschung im Sinne des Gesetzes über geistiges Eigentum dar, sofern nicht die ausdrückliche vorherige Genehmigung von UN EXTRA vorliegt.

10.2. Der Name Apple, das Apple-Logo, iTunes, iTunes Store, App Store, Apple Books, Apple Music, Apple TV, Apple TV+, Apple Arcade, Apple News, Apple News+, Apple One, Apple Podcasts und andere Marken und Dienstleistungsmarken, Apple Grafiken und Logos, die im Zusammenhang mit den Diensten verwendet werden, sind Marken oder eingetragene Marken von Apple in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern auf der ganzen Welt. Dem Nutzer werden keinerlei Rechte oder Lizenzen bezüglich dieser Marken eingeräumt

ARTIKEL 10 – BILDRECHTE und ZUSTIMMUNG ZUR DATENNUTZUNG

10.1. Durch die Registrierung auf der Plattform überträgt und autorisiert der Nutzer UN EXTRA das Recht, sein Bild und andere Elemente seiner Persönlichkeit durch Reproduktion und/oder Darstellung für die folgenden Zwecke zu nutzen und zu verwerten:

Betrieb der Plattform;
Förderung der Anwendung und Dienste;
Werbung für die Website und das Unternehmen UN EXTRA;

Diese Verwertung kann durch alle bisher bekannten oder unbekannten Verwertungsarten und auf allen Kommunikationsmedien erfolgen, insbesondere auf allen physischen Medien (Plakate, Flugblätter, Verpackungen, Kleidung, Folgeprodukte usw.) oder immateriellen Medien (insbesondere Website, soziale Netzwerke, E-Mail, Werbefilme usw.), ohne dass diese Liste erschöpfend ist.

Diese Genehmigung wird UN EXTRA für die ganze Welt und für einen Zeitraum von FÜNF (5) Jahren erteilt. Es kann durch stillschweigende Vereinbarung um einen weiteren Zeitraum von EINEM (1) Jahr verlängert werden, sofern keine schriftliche Mitteilung des Nutzers an UN EXTRA gerichtet ist.

UN EXTRA kann diese Genehmigung unter Einhaltung der zuvor festgelegten Bedingungen und Zwecke auf einen Dritten seiner Wahl übertragen.

Diese Genehmigung wird unentgeltlich und entschädigungslos erteilt, der Nutzer verzichtet daher auf das Recht, von UN EXTRA und von ihr autorisierten Dritten eine Vergütung oder Entschädigung für die Nutzung seines Bildes zu fordern.

10.2. Mit der Registrierung auf der Plattform akzeptiert der Nutzer, dass UN EXTRA technische Daten und alle damit verbundenen Informationen, insbesondere technische Informationen zu seinem Gerät, seiner System- und Anwendungssoftware sowie seinen Geräten, sammeln und nutzen darf, die regelmäßig erhoben werden um die Bereitstellung von Updates, technischen Supportdiensten und anderen Diensten im Zusammenhang mit der lizenzierten Anwendung zu erleichtern.

UN EXTRA kann diese Informationen zur Verbesserung der Anwendung und der Dienste verwenden, sofern sie in einer Form vorliegen, die keine persönliche Identifizierung des Benutzers ermöglicht.

 

ARTIKEL 11 – SUSPENSION/LÖSCHUNG DES KONTOS

11.1. Kontosperrung

UN EXTRA kann das Konto eines Benutzers in den folgenden Fällen sperren:

Im Falle der Nichteinhaltung einer der Verpflichtungen aus diesem CGUA durch den Benutzer, insbesondere der Bestimmungen von Artikel 6 bezüglich der Verpflichtungen des Benutzers;
Im Falle der Übermittlung falscher, fehlerhafter, unvollständiger oder veralteter Informationen;
Im Falle der Nichteinhaltung der gesetzlichen und behördlichen Pflichten durch den Nutzer;
Im Falle einer Handlung, die dem Image von UN EXTRA oder dem Funktionieren der Plattform schaden könnte;

Sobald der Benutzer über die Sperrung seines Kontos informiert wird, wird er aufgefordert, sich mit UN EXTRA in Verbindung zu setzen, um etwaige Anmerkungen zu machen.

Wenn der Benutzer nicht innerhalb von 30 Tagen antwortet, kann UN EXTRA sein Konto dauerhaft löschen.

11.2. Kontolöschung

Der Benutzer kann jederzeit beschließen, sein Konto über den von der Anwendung aus zugänglichen Link zu löschen.

Der Benutzer hat die Möglichkeit, seine Daten wiederherzustellen, indem er sein Konto innerhalb von 12 Monaten reaktiviert.

Nach diesem Zeitraum wird sein Konto dauerhaft gelöscht.

Der Benutzer kann das Konto eines Benutzers in den folgenden Fällen dauerhaft löschen:

Versäumnis des Nutzers, innerhalb von 30 Tagen nach der Sperrung seines Kontos zu reagieren;
Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes des Nutzers gegen eine der Pflichten aus diesen CGUA, insbesondere gegen die Bestimmungen von Artikel 6 bezüglich der Pflichten des Nutzers; 
Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Versäumnisses des Nutzers, seinen gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen nachzukommen;
Im Falle schwerwiegenden und wiederholten Verhaltens, das dem Image von UN EXTRA oder dem Funktionieren der Plattform schaden könnte;

Der Benutzer, dessen Konto gelöscht wurde, kann sich für einen Zeitraum von ZWEI (2) Jahren ab dem Tag der Löschung nicht mehr in der Anwendung registrieren.
UN EXTRA kann das Konto eines Benutzers, der länger als EIN (1) Jahr inaktiv war, unter Einhaltung einer Vorankündigung von ACHT (8) Tagen auch dauerhaft löschen.


ARTIKEL 12: VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

12.1. Mangel an Weitsicht
Diese CGUA schließen ausdrücklich die gesetzliche Regelung unvorhergesehener Umstände gemäß Artikel 1195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für alle Verkaufsvorgänge aus.

Die Parteien verzichten daher jeweils auf das Recht, sich auf die Bestimmungen von Artikel 1195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die darin vorgesehene unvorhersehbare Regelung zu berufen, und verpflichten sich, ihre Verpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn das vertragliche Gleichgewicht durch Umstände gestört wird, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren Verkauf, auch wenn sich die Durchführung als übermäßig aufwändig erwies und alle wirtschaftlichen und finanziellen Folgen mit sich brachte.

12.2. Teilweise Nichtigkeit
Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser CGUA durch die Wirkung eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer gerichtlichen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für nichtig oder unanwendbar erklärt wird, behalten die anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit und ihre Kraft, sofern wir uns dies nicht vorstellen können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfälscht werden oder dies zu einem erheblichen Ungleichgewicht der den Parteien obliegenden Pflichten führt. 

12.3. Anwendbares Recht – Sprache

Auf diese CGUV findet ausschließlich französisches Recht Anwendung.
Diese CGUA sind auf Französisch verfasst. Im Falle einer Übersetzung in eine oder mehrere Fremdsprachen ist im Streitfall allein der französische Text maßgebend.

12.4. Streitigkeiten

Versuch einer vorherigen gütlichen Einigung
Im Falle einer Streitigkeit verpflichtet sich der Nutzer, sich vor der Einleitung rechtlicher Schritte direkt an UN EXTRA zu wenden, um zu versuchen, die Streitigkeit auf einem der folgenden Wege gütlich beizulegen:
Per Post an die Adresse: UN EXTRA 1163 Chemin de la Vallée ZI SAINT MITRE, 13400 AUBAGNE
Per E-Mail: unextraapp@gmail.com

Per Telefon: 07 58 27 34 59

Streitigkeiten zwischen UN EXTRA und einem Benutzer

Alle Streitigkeiten, zu denen diese Dokumente Anlass geben könnten, betreffend ihre Gültigkeit, ihre Auslegung, ihre Ausführung, ihre Beendigung, ihre Folgen, ihre Konsequenzen, die nicht gütlich zwischen UN EXTRA und einem Nutzer beigelegt wurden, werden den zuständigen Gerichten in der Region vorgelegt Bedingungen des Gewohnheitsrechts.

Streit zwischen einem EXTRA und einem Arbeitgeber oder einem Extra PRO

ALLE STREITIGKEITEN, ZU DENEN DIESE VORLIEGENDEN STREITIGKEITEN ENTSTEHEN KÖNNEN, HINSICHTLICH IHRER GÜLTIGKEIT, IHRER AUSLEGUNG, IHRER DURCHFÜHRUNG, IHRER KÜNDIGUNG, IHRER FOLGEN IHRER NACHVERFOLGUNG, DIE NICHT EINVERSTÄNDLICH ZWISCHEN DEM UNTERNEHMEN UND EINEM ARBEITGEBER ODER EINEM PROFI EXTRA EINVERSTANDEN GELÖST WURDEN ANDERE WERDEN AUSSCHLIESSLICH DEM HANDELSGERICHT VON MARSEILLE VORGELEGT.

Zum Inhalt springen