Allgemeine Nutzungs- und Abonnementbedingungen

ARTIKEL 1 - BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Zum Verständnis und zur Vereinfachung bestimmter hier verwendeter Begriffe wird vorab Folgendes festgelegt:


"Abonnement": bezeichnet den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements, das es den Arbeitgebern ermöglicht, die von UN EXTRA auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen zu nutzen;

"Apple": bezeichnet je nach Land des Wohnsitzes des Nutzers :

Apple Inc. mit Sitz in One Apple Park Way, Cupertino, Kalifornien, für Nutzer mit Wohnsitz in den USA, einschließlich Puerto Rico ;
Apple Canada Inc. mit Sitz in 120 Bremner Blvd., Suite 1600, Toronto ON M5J 0A8, Kanada für Nutzer in Kanada ;
Apple Services LATAM LLC mit Sitz in 1 Alhambra Plaza, Ste 700 Coral Gables, Florida, für Nutzer mit Wohnsitz in Mexiko, Mittel- oder Südamerika oder einem Land oder Gebiet in der Karibik (mit Ausnahme von Puerto Rico) ;
iTunes K.K. mit Sitz in Roppongi Hills, 6-10-1 Roppongi, Minato-ku, Tokyo 106-6140, Tokyo für Nutzer, die sich in Japan befinden ;
Apple Distribution International Ltd, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland, für andere Nutzer und insbesondere für Nutzer in Frankreich ;


"Anwendung": bezeichnet die lizenzierte Anwendung UN EXTRA, die im App Store von Apple heruntergeladen werden kann ;

"AGB" oder "Allgemeine Nutzungs- und Abonnementbedingungen": bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Abonnementbedingungen;

"Konto": bezeichnet das persönliche Konto des Nutzers in der Anwendung, das ihm den Zugang zu allen Diensten der Anwendung ermöglicht;

"Arbeitgeberkonto": bezeichnet das Konto, das für jeden Arbeitgeber, der die Plattform nutzt, reserviert ist;

"Extra-Konto": bezeichnet das Konto, das für jeden Extra reserviert ist, der die Plattform nutzt;

"Arbeitgeber": bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die auf der Plattform registriert ist, um mit EXTRA und/oder EXTRA PRO in Verbindung gebracht zu werden, und die ein Abonnement abgeschlossen hat;

"Extra": bezeichnet jede natürliche Person, die mindestens 16 Jahre alt ist und die Plattform nutzt, um mit Arbeitgebern in Verbindung gebracht zu werden;

"Extra PRO": bezeichnet jeden EXTRA, der als selbständiger Gewerbetreibender unter dem Status des Selbstunternehmers oder Einzelunternehmers handelt und regelmäßig im nationalen Identifikationssystem und Verzeichnis der Unternehmen und ihrer Arbeitgeber (SIRENE) identifiziert wird.

"Auftrag": bezeichnet die Leistung, die ein Extra oder Extra PRO für den Arbeitgeber im Rahmen eines Extravertrags im Sinne der Artikel L.1242-2 und D1242-1 des Arbeitsgesetzbuchs und Artikel 14 des nationalen Tarifvertrags für Hotels, Cafés und Restaurants (HCR) vom 30. April 1997 oder (nur für Extras PRO) im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags, der den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs unterliegt, erbringt;

"Plattform": bezeichnet die von UN EXTRA entwickelte technische Plattform, die dazu bestimmt ist, die Kontaktaufnahme zwischen Arbeitgebern und Extras oder Extras PRO zu optimieren;

"Nutzungsregeln": bezeichnet die Regeln für die Nutzung und die Dienste und Inhalte von Apple, wie sie im Abschnitt "NUTZUNGSREGELN FÜR DIENSTE UND INHALTE" der Apple Media Servicebedingungen definiert sind, die unter folgender Adresse abrufbar sind:
https://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/fr/terms.html

"Dienste": bezeichnet die von UN EXTRA in der Anwendung angebotenen Dienste, die dazu dienen, die Kontaktaufnahme zwischen Arbeitgebern und Extras oder Arbeitgebern und Extras PRO zu optimieren;

"Website": bezeichnet die Website www.unextra.com, auf der die Anwendung und die Dienste vorgestellt werden;

"UN EXTRA": bezeichnet das Unternehmen UN EXTRA, eine vereinfachte Ein-Personen-Aktiengesellschaft, die im Handelsregister von MARSEILLE unter der Nummer 848 354 056 eingetragen ist und ihren Sitz in 1163 Chemin de la Vallée ZI SAINT MITRE, 13400 AUBAGNE hat;

"Nutzer" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die die Anwendung nutzt;
ARTIKEL 2 - ANWENDUNGSBEREICH DER LIZENZ

2.1. Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Abonnementbedingungen haben zum Ziel, die Modalitäten und Bedingungen festzulegen, unter denen die Gesellschaft UN EXTRA dem Nutzer eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Anwendung auf allen Produkten der Marke Apple, deren Eigentümer er ist oder die er kontrolliert, gewährt, und dies unter den in den Nutzungsregeln präzisierten Bedingungen.

Der Nutzer erkennt an, dass die vorliegenden ANB nicht mit Apple, sondern mit der Firma UN EXTRA geschlossen wurden, die allein für die lizenzierte Anwendung und deren Inhalt verantwortlich ist.

Diese Lizenz wird dem Nutzer vorbehaltlich seiner vorherigen Zustimmung zu den vorliegenden ANB gewährt.

UN EXTRA behält sich alle Rechte an der Anwendung vor, die dem Nutzer nicht ausdrücklich unter diesen ANB gewährt werden.

2.2. Die Anwendung EIN EXTRA ist eine technische Plattform, deren Zweck es ist, Extras und Arbeitgeber zum Zwecke des Abschlusses von :

eines Arbeitsvertrags und insbesondere eines Extravertrags im Sinne der Artikel L.1242-2 und D1242-1 des Arbeitsgesetzbuchs sowie des Artikels 14 des nationalen Tarifvertrags für Hotels, Cafés und Restaurants (HCR) vom 30. April 1997.

ODER (nur bei PRO Extras)

eines Dienstleistungsvertrags, der allein den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs unterliegt.

2.3. Die Bestimmungen dieser ANB regeln alle Inhalte, Dokumente oder Dienstleistungen, die über die lizenzierte Anwendung zugänglich sind oder erworben werden, sowie alle von UN EXTRA bereitgestellten Updates, die die ursprüngliche lizenzierte Anwendung ersetzen und ergänzen, es sei denn, das Update geht mit einer Aktualisierung der ANB einher.

2.4. Die vorliegenden ANB werden durch die Datenschutzrichtlinie ergänzt.

2.5. Diese ANB, wie auch die Datenschutzrichtlinie, sind jederzeit über die Anwendung zugänglich und haben gegebenenfalls Vorrang vor anderen Versionen oder widersprüchlichen Dokumenten.

2.6. Die vorliegenden ANB können jederzeit geändert werden, insbesondere um sie an gesetzliche und regulatorische Entwicklungen anzupassen und/oder aufgrund von Änderungen der Funktionalitäten der über die Anwendung angebotenen Dienste.

UN EXTRA ist berechtigt, die Merkmale und Funktionen der Anwendung jederzeit zu ändern, wobei der Benutzer über diese Änderungen durch einfache Veröffentlichung oder durch jedes andere Mittel, das UN EXTRA als angemessen erachtet, informiert wird.

 

ARTIKEL 3 - ZUGANG UND ANMELDUNG

3.1 - Herunterladen der Anwendung

Die App kann für kompatible Android®-Geräte kostenlos von Google Play heruntergeladen werden.

3.2 - Anmeldung von EXTRA

Die Registrierung zur Einrichtung eines Extra-Kontos ist streng auf natürliche Personen beschränkt, die mindestens 16 Jahre alt und geschäftsfähig sind.

Die Anmeldung eines Extra ist kostenlos und erfolgt direkt über die App.

Bei der Anmeldung muss Extra Folgendes vorlegen:

Ihr Vorname
Ihr Name
Seine E-Mail-Adresse
Sein Geschlecht
Seine Telefonnummer
Sein Geburtsdatum
Seine Postanschrift
Ihre Sozialversicherungsnummer
Seine Branche
Die gesuchten Stellen
Seine Verfügbarkeit

Es wird darauf hingewiesen, dass Extra dieses Passwort jederzeit ändern kann.

Das Extra verpflichtet sich, vollständige, genaue, wahrheitsgemäße und ehrliche Informationen zu liefern und diese auf dem neuesten Stand zu halten.

EIN EXTRA übt keine Vorabkontrolle über die Informationen aus, die ein Extra auf seinem Konto angibt.

3.3 Einrichten eines EXTRA PRO-Kontos

Der Extra kann sich nach Abschluss seiner Anmeldung oder jederzeit als Extra PRO anmelden, indem er die folgenden zusätzlichen Informationen bereitstellt:

Seine SIRET-Nummer
Seine Bankverbindung (IBAN)

Um die Dienste der Anwendung zu nutzen, die den Inhabern eines Extra PRO-Kontos vorbehalten sind, und insbesondere um einen Dienstleistungsvertrag mit einem Arbeitgeber abzuschließen, muss der EXTRA PRO notwendigerweise :

den Status eines selbstständigen Gewerbetreibenden unter dem Status eines Selbstständigen oder Einzelunternehmers haben und regelmäßig im nationalen Identifikationssystem und Verzeichnis der Unternehmen und ihrer Arbeitgeber (SIRENE) erfasst werden

seine Aktivitäten außerhalb der Plattform ausüben, die in keinem Fall seine einzige oder hauptsächliche Einkommensquelle darstellen darf;

über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die die Risiken im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten auf der Plattform abdeckt, und muss dies der Gesellschaft UN EXTRA auf einfache Anfrage nachweisen können;

3.4 Anmeldung eines Arbeitgebers

Die Registrierung zur Erstellung eines "Arbeitgeber"-Kontos ist streng auf natürliche Personen beschränkt, die mindestens 18 Jahre alt sind, oder auf juristische Personen, die ordnungsgemäß im Handels- und Gesellschaftsregister oder bei der Handwerkskammer eingetragen sind.

Der Zugang zu den in der Anwendung angebotenen Diensten erfordert, dass der Arbeitgeber direkt über die Anwendung ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.

Der Arbeitgeber behält den Zugang zu den Diensten während der gesamten Dauer des Abonnements.

Bei der Anmeldung muss der Arbeitgeber, der ordnungsgemäß im Handels- und Gesellschaftsregister oder bei der Handwerkskammer eingetragen ist, Folgendes vorlegen:

Seine Branche
Sein Firmenname
Seine soziale Bezeichnung
Name und Vorname oder Name des gesetzlichen Vertreters
Sein Hauptsitz
Seine E-Mail-Adresse
Seine Telefonnummer
Sein Passwort
Seine Bankverbindung (IBAN)

Der private Arbeitgeber muss seinerseits die folgenden Informationen liefern:

Sein Vor- und Nachname
Seine Postanschrift
Seine E-Mail-Adresse
Seine Telefonnummer
Sein Passwort
Seine Bankverbindung (IBAN)

Es wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber dieses Passwort jederzeit ändern kann.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, vollständige, genaue, wahrheitsgemäße und ehrliche Informationen bereitzustellen und diese auf dem neuesten Stand zu halten.

UN EXTRA übt keine Vorabkontrolle über die Informationen aus, die ein Arbeitgeber auf seinem Konto angibt.


ARTIKEL 4 - DIENSTE UND FUNKTIONALITÄTEN

4.1. Dienste, die Nutzern ohne Konto zugänglich sind

Nutzer, die nicht über ein Konto verfügen, haben keinen Zugang zu den Diensten der Anwendung.


4.2. Dienste, die für Extras zugänglich sind

Jeder Extra, der über ein Konto verfügt, kann auf die folgenden Dienste zugreifen, die seine Kontaktaufnahme mit einem Arbeitgeber fördern sollen, und kann insbesondere :

Vervollständigen Sie Ihr Konto, indem Sie u. a. Ihren Personalausweis, Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse hinzufügen;
Zugriff auf das Verzeichnis der in der Anwendung registrierten Arbeitgeber ;
Auf eine interaktive Karte zugreifen, die Anzeigen in der Nähe anzeigt ;
Bei der Veröffentlichung von Anzeigen aus seinem Tätigkeitsbereich und seinem geografischen Gebiet benachrichtigt werden;
Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern, die in der Anwendung registriert sind, über den privaten Nachrichtendienst, der über die Anwendung zugänglich ist ;
Auf die von den Arbeitgebern veröffentlichten Anzeigen antworten ;
Auf seinen Kalender zugreifen, in dem alle Aufträge aufgeführt sind, die von einem Arbeitgeber genehmigt wurden oder noch auf ihre Genehmigung warten.

ES WIRD DARAUF HINGEWIESEN, DASS DURCH DIE ANWENDUNG KEIN ARBEITSVERTRAG GESCHLOSSEN WERDEN KANN.

Mit Ausnahme von Aufträgen, die durch PRO-Extras ausgeführt werden, muss der Ausführung eines über die Anwendung validierten Auftrags die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags zwischen dem Arbeitgeber und dem EXTRA vorausgehen, insbesondere eines EXTRA-Vertrags im Sinne der Artikel L.1242-2 und L.1242-3. DER VERTRAG IST IN ARTIKEL 14 DES NATIONALEN TARIFVERTRAGS FÜR HOTELS, CAFÉS UND RESTAURANTS (HCR) VOM 30. APRIL 1997 GEREGELT.


4.3. Dienste, die für Extras PRO zugänglich sind

Zusätzlich zu den in Artikel 4.2. aufgelisteten Diensten kann Extra PRO :

Ein Angebot für einen Auftrag annehmen und so einen Dienstleistungsvertrag abschließen, in dem er sich verpflichtet, den Auftrag zu den in der Anzeige beschriebenen Bedingungen, einschließlich der finanziellen, auszuführen;
Vom Arbeitgeber nach Beendigung des Einsatzes bezahlt werden;
Erstellen Sie die Rechnungen für die durchgeführten Missionen;


4.4. Dienste, die Arbeitgebern mit einem Abonnement zugänglich sind

Jeder Arbeitgeber, der über ein Konto verfügt und ein gültiges Abonnement abgeschlossen hat, kann auf die folgenden Dienste zugreifen, die dazu bestimmt sind, seine Kontaktaufnahme mit einem Extra oder Extra PRO zu fördern, und insbesondere :

Zugriff auf die Datenbank der in der Anwendung registrierten Extras und PRO-Extras ;
Geo-basierte Anzeigen in der App veröffentlichen ;
Zugriff auf ein Nachrichtenprotokoll, das es ihm ermöglicht, direkt aus der Anwendung heraus über private Nachrichten mit den Extras zu kommunizieren, die auf die veröffentlichten Jobangebote geantwortet oder ihn spontan kontaktiert haben;
Bestätigen Sie ein von einem Extra oder Extra PRO angenommenes Missionsangebot;
Anpassen und Bearbeiten eines Extra-Arbeitsvertragsrahmens für jeden von einem Extra bestätigten Auftrag ;
über ein Zahlungsprotokoll verfügen, das es ihm ermöglicht, die Bezahlung des von einem Extra PRO durchgeführten Auftrags nach dessen Abschluss direkt vorzunehmen.
Ein neues Missionsangebot nach Ablauf der zuvor eingestellten Mission vorschlagen ;

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Anzeigen, die ein Arbeitgeber pro Monat veröffentlichen kann, von dem Abonnement abhängt, das der Arbeitgeber abgeschlossen hat.

UN EXTRA übt keine Vorabkontrolle über die von den Arbeitgebern veröffentlichten Anzeigen aus.


ARTIKEL 5 - ABONNEMENT

5.1. Dauer und Gebühren

Der Arbeitgeber, der die Dienste der Anwendung in Anspruch nehmen möchte, muss direkt über die Anwendung ein Abonnement zum gültigen Tarif gemäß dem zum Zeitpunkt des Abonnements gewählten Paket abschließen.

Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern (inkl. MwSt.). Es gilt die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.

Die Dauer des Abonnements beträgt EINEN (1) Monat und ist unverbindlich.

Danach verlängert sie sich stillschweigend zu denselben Bedingungen um jeweils EINEN (1) Monat, bis sie im Abschnitt Einstellungen des Nutzerkontos verwalten gekündigt wird.

5.2. Zahlungsmodalitäten

Als Gegenleistung für die eingeräumte Nutzungslizenz verpflichtet sich der Arbeitgeber, während der Laufzeit des Abonnements eine monatliche Gebühr zu dem bei Vertragsabschluss geltenden Tarif zu entrichten.

Die Gebühr ist in bar und in voller Höhe bei Abschluss des Abonnements durch In-App-Käufe ("in App Purchase") zu zahlen,

Der Arbeitgeber muss seinen Account vor jedem integrierten Kauf authentifizieren, indem er Ihr Passwort eingibt oder Touch ID oder Face ID verwendet.

Eine Rechnung wird auf elektronischem Wege ausgestellt und ist über die Anwendung verfügbar.


5.3. Zahlungsverzug und Zahlungsvorfälle

Im Falle eines Zahlungsverzugs oder eines Zahlungsvorfalls kann UN EXTRA den Zugang zur Anwendung von Rechts wegen aussetzen und sich auf die Bestimmungen der in Artikel 5.5 festgelegten Auflösungsklausel berufen.

Darüber hinaus sind alle oder ein Teil der bei Fälligkeit geschuldeten Summe zu Gunsten von UN EXTRA mit dem um 10 Prozentpunkte erhöhten gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen, unbeschadet aller anderen Klagen, die UN EXTRA in diesem Zusammenhang gegen den Arbeitgeber erheben kann.

5.4. Entwicklung der Tarifbedingungen

Die Preise für die monatliche Gebühr können sich ändern.

Im Falle einer Preiserhöhung wird UN EXTRA den Arbeitgeber mindestens EINEN (1) Monat vor Inkrafttreten der Preiserhöhung auf beliebige Weise darüber in Kenntnis setzen.

Wird das Abonnement nicht gekündigt, wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber die neuen Bedingungen akzeptiert hat.

5.5. Widerruf

Da der Arbeitgeber nicht als Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Verbrauchergesetzbuches handelt, hat er kein Widerrufsrecht.

5.6. Auflösung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber sein Abonnement jederzeit über die Anwendung kündigen kann, und zwar mindestens 24 Stunden vor Ablauf des aktuellen Monats.

Der laufende Monat wird vollständig in Rechnung gestellt.

Um mehr über die Kündigung des Abonnements zu erfahren, wird der Nutzer gebeten, die folgende Seite zu besuchen: https://support.apple.com/HT202039

Jede Partei hat das Recht, das Abonnement jederzeit einseitig zu kündigen, wenn die andere Partei einer ihrer Verpflichtungen nicht nachkommt, nachdem sie eine schriftliche Mahnung verschickt hat, die mehr als fünfzehn (15) Tage lang erfolglos geblieben ist.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Schuldner einer Zahlungsverpflichtung gemäß den vorliegenden Bedingungen allein durch die Fälligkeit der Verpflichtung gemäß den Bestimmungen von Artikel 1344 des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtsgültig in Verzug gesetzt wird.

In jedem Fall kann die geschädigte Partei vor Gericht die Gewährung von Schadensersatz verlangen, unbeschadet der Anwendung der in Artikel 5.3 vorgesehenen Strafen.

ARTIKEL 6 - PFLICHTEN DER NUTZER
6.1. Gemeinsame Pflichten der Nutzer
Jeder Nutzer, Extra, Extra PRO oder Arbeitgeber :
Der Nutzer ist verpflichtet, die vorliegenden ANB und die Datenschutzrichtlinie vor der Anmeldung zu lesen;

Er ist allein verantwortlich für die Beziehungen, die er mit anderen Nutzern eingeht, und für die Informationen, die er im Rahmen dieser Beziehungen weitergibt;

ist allein verantwortlich für die Informationen und Inhalte, die er in der Anwendung veröffentlicht, und stellt insbesondere sicher, dass die Informationen und Inhalte, die er in der Anwendung veröffentlicht :

die vorliegenden UGC einhalten,
Halten sich an die geltenden Vorschriften,
Keine Rechte Dritter verletzen, wie insbesondere die Inhalte :
diffamierend, beleidigend, verleumderisch, bedrohend oder belästigend sind,
mit obszönen, sexuellen oder pornografischen Inhalten,
gewalttätig sind, zu Hass oder Gewalt aufrufen, verunglimpfen oder aus irgendeinem Grund diskriminieren, insbesondere aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter oder sexueller Identität,
die die Gefühle anderer Nutzer schockieren oder verletzen könnten oder gegen die guten Sitten verstoßen,
ein potenziell gefährliches oder rücksichtsloses Verhalten fördern, das unter anderem dazu führen könnte, dass die körperliche oder seelische Unversehrtheit oder das Leben anderer gefährdet wird, und ganz allgemein eine potenzielle Gefahr oder Bedrohung für andere darstellen könnte,
ein rechtswidriges Verhalten fördern und insbesondere als Straftat gelten würden,
den Konsum, den Besitz und das Anbieten aller Arten von Drogen und Betäubungsmitteln sowie aller Produkte, die zu einer Sucht oder Abhängigkeit führen können, insbesondere Alkohol und Tabak, fördern,
Glücks- und Geldspiele oder die Nutzung jeglicher kostenpflichtiger Dienstleistungen fördern,
die darauf abzielen, andere Nutzer zu kommerziellen Zwecken zu werben oder ganz allgemein, um direkt oder indirekt jeglichen finanziellen Austausch zu provozieren,
unwahr oder irreführend,
Und ganz allgemein Inhalte mit illegalem oder unrechtmäßigem Charakter.
Ist allein verantwortlich für die Nutzung der Anwendung;

gibt zu, dass er nicht in einem Unterordnungsverhältnis mit dem Unternehmen UN EXTRA steht und in keiner Weise die Anwendung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches zu seinen Gunsten beanspruchen kann;

DIE PLATTFORM NICHT ALS MITTEL ZUR UMGEHUNG DER BESTIMMUNGEN VON ARTIKEL L.8221-1 DES ARBEITSGESETZBUCHES ZU NUTZEN, DER GANZ ODER TEILWEISE VERDECKTE ARBEIT VERBIETET;

Jeder Nutzer, Extra, Extra PRO oder Arbeitgeber verpflichtet sich :
Die üblichen Regeln der Höflichkeit und Höflichkeit im Austausch mit anderen Nutzern einzuhalten;

Die Nutzungsregeln und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apple Media-Dienste einzuhalten,

Die vorliegenden ANB zu befolgen;

den Inhalt der Anwendung nicht zu kopieren, zu vervielfältigen, zu verteilen, zu übertragen oder zu verbreiten;

keinen Teil der Anwendung zu modifizieren oder zu verändern und nicht zu versuchen, eine Funktion der Anwendung zu umgehen, zu deaktivieren oder anderweitig zu stören;

keine Roboter, Viren, Würmer, Trojaner oder andere Codes oder Anweisungen zu verwenden, die die Anwendung, die Kommunikation oder die Protokolle verzerren, löschen, verändern, emulieren oder disassemblieren können;

keine unerbetenen Mitteilungen oder andere Mitteilungen zu versenden, die nach geltendem Recht nicht erlaubt sind, oder die Anwendung zu nutzen, um Phishing, Pharming oder Identitätsdiebstahl zu betreiben oder eine Zugehörigkeit zu einer anderen Person oder Körperschaft irreführend anzugeben;

Die Verfügbarkeit der Anwendung nicht zu beeinträchtigen oder zu versuchen, sie zu beeinträchtigen;

A kein automatisiertes System zu verwenden oder zu starten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Roboter oder Offline-Lesegeräte, die auf die Anwendung zugreifen;

A alles zu tun, um seinen Benutzernamen und seine Anmeldedaten nicht weiterzugeben;

Nicht mehrere Konten anlegen ;

A sein Konto nicht an Dritte abzutreten;

UN EXTRA im Falle einer betrügerischen Nutzung seines Kontos sofort zu benachrichtigen;
Die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen kann zur Aussetzung oder sogar zur Löschung des Kontos führen, unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche, die UN EXTRA geltend machen kann.

6.2. Besondere Pflichten für Extras (außer Extra PRO)

Zusätzlich zu den in Artikel 6.1. genannten Verpflichtungen verpflichtet sich die Extra ohne Extra-PRO-Status zu Folgendem:

die Regularisierung eines Arbeitsvertrags vorzunehmen, bevor ein über die Anwendung angenommener Auftrag ausgeführt wird,

die Verpflichtungen und Auflagen zu erfüllen, die ihm im Rahmen des genannten Vertrags obliegen.

6.3. Besondere Pflichten für Extras PRO

Zusätzlich zu den in Artikel 6.1. genannten Verpflichtungen verpflichtet sich Extra PRO zu :

Die durch die Anwendung angenommene Mission außerhalb seiner anderen beruflichen Aktivitäten und unter seiner alleinigen und vollständigen Verantwortung zu erfüllen;

den angenommenen Auftrag in Übereinstimmung mit den geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -empfehlungen ausführen, wobei die Einhaltung dieser Verpflichtung eine Ergebnisverpflichtung darstellt;

Über das Material verfügen, das für die Durchführung der Akzeptierten Mission notwendig ist ;

Beachten Sie bei der Ausführung des Auftrags die Gepflogenheiten und Regeln Ihres Berufsstandes;

Alle angenommenen Aufträge erfüllen und pünktlich sein;

Außer im Fall von höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 kann jede Stornierung oder Abwesenheit des Extra PRO seine Referenzierung auf der Plattform beeinträchtigen und die Aussetzung oder sogar die endgültige Löschung seines Kontos rechtfertigen;

Sich dem Bewertungssystem und der Sternebewertung zu unterwerfen und diese zu akzeptieren, wobei Extra PRO anerkennt, dass es über die Tatsache informiert wurde:

Dass der Arbeitgeber nach jedem Auftrag von der Plattform aufgefordert wird, eine Bewertung und einen Kommentar zu hinterlassen;
Dass der Notendurchschnitt für die Arbeitgeber sichtbar sein wird ;
Dass der Kommentar nur für die Firma UN EXTRA sichtbar sein wird

UN EXTRA unverzüglich über alle Streitigkeiten oder Schwierigkeiten zu informieren, auf die er im Rahmen der Ausführung seiner Aufgaben oder in seinen Beziehungen zu den Arbeitgebern stoßen könnte.

DER NUTZER IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR DIE ORDNUNGSGEMÄSSE ERFÜLLUNG ALLER FORMALITÄTEN, INSBESONDERE ADMINISTRATIVER, STEUERLICHER UND/ODER SOZIALER ART, SOWIE FÜR DIE ZAHLUNG VON BEITRÄGEN, STEUERN ODER ABGABEN ALLER ART, DIE ER GEGEBENENFALLS IM ZUSAMMENHANG MIT SEINER NUTZUNG DER DIENSTE ZU LEISTEN HAT.

DIE HAFTUNG DER GESELLSCHAFT UN EXTRA KANN IN KEINEM FALL IN DIESEM ZUSAMMENHANG ÜBERNOMMEN WERDEN.


6.4. Besondere Pflichten von Arbeitgebern

Zusätzlich zu den in Artikel 6.1. genannten Verpflichtungen wird jeder Arbeitgeber :

Erklärt, als selbständiger Gewerbetreibender zu handeln ;

verpflichtet sich, nur seriöse und hinreichend genaue Anzeigen und Angebote für Aufträge anzubieten, um die Nutzer nicht in die Irre zu führen;

verpflichtet sich, vor der Ausführung eines Auftrags durch einen Extra, der nicht den Status eines Extra PRO hat, die Regularisierung eines Arbeitsvertrags zu veranlassen;

DER ARBEITGEBER IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR DIE GÜLTIGKEIT UND DEN INHALT DES ARBEITSVERTRAGS, DEN ER MIT DEM EXTRA ABSCHLIESST.

Gemäß den geltenden Vorschriften und insbesondere Artikel 54 des Gesetzes Nr. 71-1130 vom 31. Dezember 1971 übt UN EXTRA keine Rechtsberatung und/oder Abfassung von Urkunden aus und bietet lediglich einen Service zur automatischen Bearbeitung und Personalisierung einer Vertragsvorlage an.

UN EXTRA garantiert daher nicht den Inhalt, die Konformität und die Wirksamkeit der von der Plattform erstellten Verträge, die nicht jede spezifische Situation berücksichtigen können.

Der Arbeitgeber wird aufgefordert, jeden Vertrag vor der Unterzeichnung auf seine Richtigkeit zu überprüfen, indem er sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt oder eine andere Person wendet, die gesetzlich zur Rechtsberatung befugt ist.

verpflichtet sich, eine Mission nicht zu stornieren, außer im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches ;

Verpflichtet sich, das Extra oder Extra PRO am Ende jeder Mission zu bezahlen ;

sich dem System der Bewertung und Beurteilung nach Sternen zu unterwerfen und es zu akzeptieren, wobei der Arbeitgeber anerkennt, dass er darüber informiert wurde:

Dass der Extra PRO nach jedem Auftrag von der Plattform aufgefordert wird, eine Bewertung und einen Kommentar zu hinterlassen;
Dass der Durchschnitt der Noten durch Extras sichtbar sein wird
Dass der Kommentar nur für die Firma UN EXTRA sichtbar sein wird

DER NUTZER IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR ALLE ADMINISTRATIVEN, STEUERLICHEN UND/ODER SOZIALEN FORMALITÄTEN UND FÜR ALLE ZAHLUNGEN VON BEITRÄGEN, STEUERN ODER ABGABEN ALLER ART, DIE ER GEGEBENENFALLS IM ZUSAMMENHANG MIT SEINER NUTZUNG DER DIENSTE ZU LEISTEN HAT.

Die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen kann zur Aussetzung oder sogar zur Löschung des Kontos führen, unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche, die UN EXTRA geltend machen kann.

6.5. Provision (nur für Aufträge, die von Extra PROs ausgeführt werden)

Vor jedem Auftrag müssen der Extra PRO und der Arbeitgeber jeweils den Beginn des Auftrags bestätigen.

Nach Abschluss eines Auftrags, der von einem Extra PRO durchgeführt wurde, wird eine Rechnung erstellt und vom Extra PRO direkt über die Plattform ausgestellt.

Die Vermittlung zwischen einem Extra-Pro und einem Arbeitgeber über die Plattform führt zur Zahlung einer Provision durch den EXTRA-Pro, die auf XX % zzgl. MwSt. des Betrags ohne MwSt. jedes angenommenen und über die Plattform ausgeführten Auftrags festgelegt ist.

Die Zahlungsmodalitäten für diese Provision, die direkt von dem an Extra PRO zu zahlenden Betrag abgezogen wird, sind wie folgt:

Am Ende der Mission wird der gesamte Betrag für die Leistung einschließlich Provision und Steuern an die ausgelagerte Zahlungslösung überwiesen ;

Die Outsourcing-Zahlungslösung wird dann die Aufteilung zwischen dem Betrag der Leistung (inkl. Steuern), der direkt an den Extra PRO gezahlt wird, und dem Betrag der Provision (inkl. Steuern), der direkt an EIN EXTRA gezahlt wird, vornehmen.


ARTIKEL 7 - PFLICHT DER GESELLSCHAFT UN EXTRA

Das Unternehmen UN EXTRA verpflichtet sich :

sich nach besten Kräften zu bemühen, das reibungslose Funktionieren der über die Anwendung angebotenen Dienste zu gewährleisten sowie die Integrität, Sicherheit und Vertraulichkeit des Zugangs zur Plattform aufrechtzuerhalten, wobei diese Verpflichtung eine reine Mittelverpflichtung und in keinem Fall eine Ergebnisverpflichtung darstellt;

ihr Bestes zu tun, um die Bereitstellung von Wartungs- und Unterstützungsdiensten zu gewährleisten ;

UN EXTRA kann nicht garantieren, dass die Anwendung immer ohne Unterbrechungen, Verzögerungen oder Fehler funktioniert und übernimmt keine Verantwortung dafür.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Reihe von Faktoren die Qualität der Kommunikation und die Nutzung der Anwendung beeinflussen und zum Scheitern der Kommunikation führen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: das lokale Netzwerk des Nutzers, seine Firewall, seinen Internet Service Provider, das verwendete öffentliche Internet-Netzwerk, das öffentliche Telefonwählnetz und seine Stromversorgung.

Darüber hinaus kann UN EXTRA den Dienst aus betrieblichen Gründen, für Wartungsarbeiten oder in Notfällen unterbrechen.


ARTIKEL 8 - VERANTWORTLICHKEITEN
8.1. Haftung des Nutzers
ES WIRD DARAUF HINGEWIESEN, DASS DER NUTZER DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR DIE INFORMATIONEN TRÄGT, DIE ER ÜBER DIE ANWENDUNG SENDET ODER EMPFÄNGT, SOWIE FÜR ALLE AKTIVITÄTEN, DIE VON ODER DURCH DIE ANWENDUNG AUSGEFÜHRT WERDEN.

Es wird darauf hingewiesen, dass UN EXTRA keine Vorabkontrolle über die von den Nutzern über die Anwendung veröffentlichten Informationen und Nachrichten ausübt.

Der Nutzer haftet allein für Schäden jeglicher Art, materieller oder immaterieller, direkter oder indirekter Art, die UN EXTRA oder Dritten durch die rechtswidrige Nutzung der Anwendung und/oder durch die Verletzung einer seiner Verpflichtungen aus den vorliegenden ANB entstehen.

Der Nutzer verzichtet darauf, UN EXTRA im Rahmen einer Klage eines Dritten gegen ihn wegen der rechtswidrigen Nutzung oder Verwertung der Anwendung oder wegen der Verletzung einer seiner Verpflichtungen aus den vorliegenden ANB in Anspruch zu nehmen.

Der Benutzer verzichtet insbesondere auf alle Rechtsmittel gegen UN EXTRA auf der Grundlage einer möglichen Verletzung seines Rechts auf Bild, Ehre, Ruf, Intimität seines Privatlebens, die sich aus der Verbreitung oder Offenlegung von Informationen über ihn ergibt.

8.2. Haftungsbeschränkung der Gesellschaft UN EXTRA

DIE ROLLE EINES EXTRAS IST STRIKT AUF DIE BEREITSTELLUNG TECHNISCHER MITTEL BESCHRÄNKT, DIE DIE KONTAKTAUFNAHME ZWISCHEN EXTRAS UND ARBEITGEBERN FÖRDERN.

UN EXTRA ist weder eine Zeitarbeitsfirma, noch eine Personalvermittlungsagentur, noch eine Ausbildungsorganisation, noch ein Vertreter von Fachleuten aus dem Gaststätten- und Hotelgewerbe oder von Nachtarbeitgebern.

UN EXTRA kann auch nicht als Agent oder Bevollmächtigter eines Nutzers angesehen werden.

EIN EXTRA IST NUR EIN DRITTER IM ARBEITSVERTRAG ODER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG, DER ZWISCHEN EINEM EXTRA / EXTRA PRO UND EINEM ARBEITGEBER GESCHLOSSEN WERDEN KANN.

Daher kann UN EXTRA nicht garantieren, dass es direkt oder indirekt, aus welchem Grund auch immer, haftbar gemacht werden kann, und zwar aufgrund von :

Aus der Beschreibung der von den Arbeitgebern veröffentlichten Anzeigen ;

Der Abschluss, die Durchführung und/oder die Beendigung eines Arbeitsvertrags zwischen einem Extra und einem Arbeitgeber.

Der Abschluss, die Durchführung und/oder die Beendigung des Dienstleistungsvertrags zwischen einem Extra PRO und einem Arbeitgeber ;

Jede Transaktion, die zwischen einem Extra oder Extra PRO und einem Arbeitgeber abgeschlossen werden kann;

Von allen Streitigkeiten zwischen einem Extra oder Extra PRO und einem Arbeitgeber ;


In Bezug auf den Zugang zu den Diensten und der Anwendung ist UN EXTRA nur zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet, wobei insbesondere darauf hingewiesen wird, dass UN EXTRA sich das Recht vorbehält, seine Dienste aus Wartungsgründen zu unterbrechen.

UN EXTRA kann nicht für Unterbrechungen der Dienste oder damit verbundene Schäden haftbar gemacht werden:

auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches oder auf jedes äußere Ereignis, das außerhalb des Einflussbereichs von UN EXTRA liegt;

auf eine durch öffentliche oder private Betreiber verursachte Unterbrechung der Stromlieferung oder der Übertragungsleitungen ;

einer anormalen oder betrügerischen Nutzung durch den Nutzer oder Dritte, die eine Abschaltung der Dienste aus Sicherheitsgründen erforderlich macht ;

auf eine Fehlfunktion der Hardware oder auf eine falsche Nutzung der Plattform durch den Nutzer ;

auf ein betrügerisches Eindringen oder Verbleiben eines Dritten im System oder auf die unrechtmäßige Extraktion von Daten, trotz der Anwendung von Sicherheitsmitteln, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wobei UN EXTRA in Bezug auf die bekannten Sicherheitstechniken nur eine mittelmäßige Verpflichtung trägt;

den Betrieb des Internets oder von Telefon- oder Kabelnetzen für den Internetzugang ;

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass das Terminal, mit dem der Nutzer sich mit der Anwendung verbindet, unter der alleinigen Verantwortung des Nutzers steht, der dazu aufgefordert wird, :

alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um ihre Hardware und ihre eigenen Daten gegen das Risiko von Virenangriffen über das Internet zu schützen ;

Stellen Sie sicher, dass Sie über eine sichere E-Mail-Adresse verfügen.

UN EXTRA kann in keinem Fall zur Verantwortung gezogen werden:

Im Falle der Nichterfüllung aller oder eines Teils seiner Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches oder aufgrund eines externen und vom Willen von UN EXTRA unabhängigen Ereignisses;

Im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Nutzers aus den vorliegenden ANB und/oder den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

UN EXTRA kann in keinem Fall für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die einem Nutzer entstehen, wie z. B. entgangener Gewinn, entgangene Gewinne, Kundenverlust, Imageschaden usw....

Der Benutzer erkennt an, dass er über die Auswirkungen dieser Klausel in Bezug auf die Haftung von UN EXTRA vollständig informiert ist.

ARTIKEL 9 - INFORMATIONEN ÜBER APPLE

Der Nutzer erkennt an und erklärt, dass der vorliegende Vertrag ausschließlich zwischen ihm und dem Unternehmen UN EXTRA und in keiner Weise mit Apple abgeschlossen wird, das weder für die Anwendung noch für deren Inhalte verantwortlich ist.

Es wird außerdem festgelegt:

Dass Apple nicht verpflichtet ist, Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf die Anwendung zu erbringen;

Dass der Nutzer, wenn die Anwendung nicht mit einer anwendbaren Garantie übereinstimmt, Apple darüber informieren kann, die mit Ausnahme der Rückerstattung des etwaigen Kaufpreises der Anwendung alle weiteren Garantien oder Verpflichtungen jeglicher Art in Bezug auf die Anwendung ablehnt;

Apple ist nicht verantwortlich für die Bearbeitung von Ansprüchen, die vom Nutzer oder von Dritten in Bezug auf die Anwendung oder den Besitz und/oder die Nutzung der Anwendung geltend gemacht werden, einschließlich :

Ansprüche aus der Haftung für fehlerhafte Produkte ;
jegliche Ansprüche, die sich darauf beziehen, dass die Anwendung nicht mit einer geltenden gesetzlichen oder regulatorischen Anforderung übereinstimmt;
Ansprüche, die sich aus Verbraucherschutz- oder Datenschutzgesetzen oder anderen ähnlichen Gesetzen ergeben.

dass Apple nicht für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung oder Zahlung von Ansprüchen Dritter verantwortlich ist, die sich auf eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter beziehen, die durch die Anwendung und/oder den Besitz oder die Nutzung der Anwendung durch den Nutzer verursacht wurden;

Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren Bestimmungen Dritter im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Anwendung einzuhalten.

Apple und seine Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieses Vertrags, und durch die Annahme dieses Vertrags räumt der Nutzer Apple das Recht ein (das als angenommen gilt), die Bestimmungen dieses Vertrags gegenüber dem Nutzer als Drittbegünstigten dieses Vertrags geltend zu machen.

Der Nutzer erklärt und bestätigt hiermit :
dass er sich nicht in einem Land aufhält, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder von der US-Regierung als Land bezeichnet wird, das "den Terrorismus unterstützt" ;
und steht nicht auf einer Liste der US-Regierung mit eingeschränkten oder verbotenen Parteien.

ARTIKEL 10 - GEISTIGES EIGENTUM

10.1. Die vorliegenden ANB verleihen dem Nutzer keinerlei geistige Eigentumsrechte an der französischen Marke Nr. 4525075 UN EXTRA® und der Bezeichnung UN EXTRA oder an der Plattform und ihrem Inhalt, die das vollständige und ausschließliche Eigentum von UN EXTRA bleiben.

Die Bereitstellung der Plattform ist nicht als Abtretung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes irgendeines geistigen Eigentumsrechts zugunsten des Nutzers zu betrachten, sondern als Lizenz zur Nutzung der Anwendung.

Diese nicht-exklusive und nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Plattform schließt ausdrücklich aus, dass :
Die Plattform dauerhaft oder vorübergehend ganz oder teilweise, mit allen Mitteln und in jeder Form zu vervielfältigen;
die Plattform zu übersetzen, anzupassen, zu arrangieren oder zu verändern;
eine beliebige Kopie der gesamten oder eines Teils der Plattform anzufertigen;
die gesamte oder einen Teil der Plattform zu verändern, insbesondere durch Dekompilierung, Veränderung, Anpassung, insbesondere durch Übersetzung, Anordnung und ganz allgemein zu modifizieren;

Jede andere Nutzung kann ein Fälschungsdelikt im Sinne des Gesetzes über geistiges Eigentum darstellen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche und vorherige Genehmigung von UN EXTRA vor.

10.2. Der Name Apple, das Apple Logo, iTunes, iTunes Store, App Store, Apple Books, Apple Music, Apple TV, Apple TV+, Apple Arcade, Apple News, Apple News+, Apple One, Apple Podcasts und andere Apple Marken, Dienstleistungsmarken, Grafiken und Logos, die in Verbindung mit den Diensten verwendet werden, sind Marken oder eingetragene Marken von Apple in den USA und in anderen Ländern der Welt. Dem Nutzer werden keine Rechte oder Lizenzen an diesen Marken gewährt.

ARTIKEL 10 - RECHT AM EIGENEN BILD UND ZUSTIMMUNG ZUR NUTZUNG DER DATEN

10.1. Mit der Anmeldung auf der Plattform überträgt der Nutzer UN EXTRA das Recht, sein Bild und andere Elemente seiner Persönlichkeit durch Vervielfältigung und/oder Darstellung zu folgenden Zwecken zu nutzen und zu verwerten:

Funktionsweise der Plattform ;
Werbung für die Anwendung und die Dienste ;
Promotion der Website und die Firma UN EXTRA ;

Diese Nutzung kann durch alle heute bekannten oder unbekannten Nutzungsarten und auf allen Kommunikationsträgern erfolgen, insbesondere auf allen physischen (Plakate, Prospekte, Verpackungen, Kleidung, Nebenprodukte usw.) oder immateriellen (insbesondere Internetseite, soziale Netzwerke, E-Mail, Werbefilm usw.), ohne dass diese Liste erschöpfend ist.

Die vorliegende Genehmigung wird UN EXTRA für die ganze Welt und für eine Dauer von FÜNF (5) Jahren erteilt. Sie wird stillschweigend um EIN (1) weiteres Jahr verlängert, sofern der Nutzer sie nicht schriftlich gegenüber UN EXTRA kündigt.

UN EXTRA kann die vorliegende Genehmigung an Dritte seiner Wahl abtreten, und zwar unter Einhaltung der zuvor dargelegten Bestimmungen und Zwecke.

Die vorliegende Genehmigung wird kostenlos und ohne Gegenleistung erteilt. Der Nutzer verzichtet folglich darauf, von UN EXTRA und allen von ihm autorisierten Dritten irgendeine Vergütung oder Entschädigung aufgrund der Nutzung seines Bildes zu fordern.

10.2. Durch die Registrierung auf der Plattform erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass UN EXTRA technische Daten und alle damit verbundenen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Informationen über sein Gerät, sein System und seine Anwendungssoftware sowie Peripheriegeräte, sammeln und verwenden darf, die regelmäßig gesammelt werden, um die Bereitstellung von Updates, technischem Support und anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lizenzierten Anwendung zu erleichtern.

UN EXTRA kann diese Informationen nutzen, solange sie in einer Form vorliegen, die es dem Nutzer nicht erlaubt, persönlich identifiziert zu werden, um die Anwendung und die Dienste zu verbessern.

 

ARTIKEL 11 - AUSSETZUNG / LÖSCHUNG DES KONTOS

11.1. Aussetzung des Kontos

UN EXTRA kann das Konto eines Nutzers in den folgenden Fällen sperren:

Im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen eine der Verpflichtungen, die sich aus den vorliegenden ANB ergeben, insbesondere aus den Bestimmungen des Artikels 6 über die Verpflichtungen des Nutzers ;
Im Falle der Übermittlung falscher, fehlerhafter, unvollständiger oder veralteter Informationen ;
Im Falle der Nichteinhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen des Nutzers ;
Im Falle von Handlungen, die dem Image von UN EXTRA oder dem Funktionieren der Plattform schaden könnten;

Sobald der Nutzer über die Sperrung seines Kontos informiert wurde, wird er aufgefordert, sich mit UN EXTRA in Verbindung zu setzen, um seine eventuellen Bemerkungen vorzubringen.

Reagiert der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen, kann UN EXTRA die endgültige Löschung seines Kontos veranlassen.

11.2. Löschung des Kontos

Der Nutzer kann jederzeit entscheiden, sein Konto über den von der Anwendung aus zugänglichen Link zu löschen.

Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Daten wiederherzustellen, indem er sein Konto innerhalb der 12-Monatsfrist reaktiviert.

Nach Ablauf dieser Frist wird sein Konto endgültig gelöscht.

Der Nutzer kann das Konto eines Nutzers in den folgenden Fällen dauerhaft löschen:

Versäumnis des Nutzers, innerhalb von 30 Tagen nach der Sperrung seines Kontos zu reagieren ;
Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes des Nutzers gegen eine der Verpflichtungen, die sich aus den vorliegenden ANB ergeben, und insbesondere aus den Bestimmungen des Artikels 6 über die Verpflichtungen des Nutzers ; 
Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes des Nutzers gegen seine gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen ;
Im Falle einer schwerwiegenden und wiederholten Handlung, die dem Image von UN EXTRA oder dem Funktionieren der Plattform schaden könnte;

Der Nutzer, dessen Konto gelöscht wurde, kann sich für einen Zeitraum von ZWEI (2) Jahren ab dem Tag der Löschung nicht mehr in der Anwendung registrieren.
UN EXTRA kann auch das Konto eines Nutzers, der länger als EIN (1) Jahr inaktiv war, endgültig löschen, vorausgesetzt, dass eine Kündigungsfrist von ACHT (8) Tagen eingehalten wird.


ARTIKEL 12: VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

12.1 Unvorhersehbarkeit
Die vorliegenden ANB schließen ausdrücklich die gesetzliche Regelung der Unvorhersehbarkeit nach Artikel 1195 des Zivilgesetzbuches für alle Verkaufsgeschäfte aus.

Die Parteien verzichten daher beide darauf, sich auf die Bestimmungen des Artikels 1195 des Zivilgesetzbuches und die darin vorgesehene Regelung der Unvorhersehbarkeit zu berufen, und verpflichten sich, ihre Verpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn das vertragliche Gleichgewicht durch Umstände gestört wird, die bei Abschluss des Verkaufs unvorhersehbar waren, selbst wenn sich ihre Erfüllung als übermäßig kostspielig erweisen sollte, und alle wirtschaftlichen und finanziellen Folgen davon zu tragen.

12.2. Teilweise Nichtigkeit
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden ANB durch ein Gesetz, eine Verordnung oder eine gerichtliche Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig und wirksam, es sei denn, die vorliegenden ANB werden entstellt oder es entsteht ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Verpflichtungen der Parteien. 

12.3. Anwendbares Recht - Sprache

Auf die vorliegenden ANB ist ausschließlich das französische Recht anwendbar.
Die vorliegenden ANB sind in französischer Sprache verfasst. Sollten sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich.

12.4. Rechtsstreitigkeiten

Versuch einer vorherigen gütlichen Einigung
Im Falle einer Streitigkeit verpflichtet sich der Nutzer, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte UN EXTRA direkt zu kontaktieren, um zu versuchen, die Streitigkeit gütlich zu lösen, und zwar auf einem der folgenden Wege:
Per Post an die Adresse: UN EXTRA 1163 Chemin de la Vallée ZI SAINT MITRE, 13400 AUBAGNE
Per E-Mail: unextraapp@gmail.com

Per Telefon: 07 58 27 34 59

Streitigkeiten zwischen UN EXTRA und einem Nutzer

Alle Streitigkeiten, zu denen die vorliegenden Bedingungen Anlass geben könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Kündigung, ihrer Folgen und ihrer Konsequenzen, die nicht gütlich zwischen UN EXTRA und einem Nutzer gelöst wurden, werden den zuständigen Gerichten unter den Bedingungen des allgemeinen Rechts unterbreitet.

Streitfall zwischen EINEM EXTRA und einem Arbeitgeber oder einem Extra PRO

ALLE STREITIGKEITEN, ZU DENEN DIE VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN ANLASS GEBEN KÖNNTEN UND DIE SOWOHL IHRE GÜLTIGKEIT, IHRE AUSLEGUNG, IHRE AUSFÜHRUNG, IHRE BEENDIGUNG ALS AUCH IHRE FOLGEN BETREFFEN, DIE NICHT GÜTLICH ZWISCHEN DER GESELLSCHAFT UN EXTRA EINERSEITS UND EINEM ARBEITGEBER ODER UN EXTRA PRO ANDERERSEITS GELÖST WURDEN, WERDEN AUSSCHLIESSLICH DEM HANDELSGERICHT VON MARSEILLE UNTERBREITET.

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